Sozialbilanz

Sozialbilanz
Sozialbilanz,
 
der Versuch, die traditionelle Rechnungslegung der Unternehmen durch eine Gegenüberstellung der gesellschaftlichen Kosten (soziale Kosten) und des gesellschaftlichen Nutzens (sozialer Nutzen) zu einer gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung (Berichterstattung) zu erweitern, da in der Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht (Jahresabschluss und Lagebericht) nicht alle Leistungen, die ein Unternehmen von der Volkswirtschaft in Anspruch nimmt oder für diese erbringt, als Aufwand oder Ertrag ausgewiesen werden. Bei der Erstellung einer Sozialbilanz kann auf das innere Beziehungsfeld zu den Mitarbeitern (»human resource accounting«) und das äußere Beziehungsfeld zu einzelnen Gruppen, gesellschaftlichen Institutionen und zur natürlichen Umwelt (Umweltrechnungslegung) abgestellt werden. Da Erfassung und Quantifizierung gesellschaftlicher Kosten und Nutzen schwierig sind, enthalten Sozialbilanzen neben quantitativen Angaben häufig auch verbale Darstellungen einzelner Vorgänge (z. B. Informationspolitik, Arbeitsplatzgestaltung). Eine einheitliche Form für Sozialbilanzen hat sich bisher nicht herausgebildet. Die Mehrzahl der in der Bundesrepublik Deutschland seit 1971 erstellten Sozialbilanzen besteht aus Sozialbericht, Wertschöpfungsrechnung (Darstellung des betrieblichen Beitrags zum Volkseinkommen) und Sozialrechnung (Darstellung aller quantifizierbaren gesellschaftsbezogenen Aufwendungen der Unternehmen in einer bestimmten Periode sowie die direkt erfassbaren gesellschaftsbezogenen Erträge).

Universal-Lexikon. 2012.

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